Humor ist eine gute Medizin

 
Wer bis zu dieser Stelle alles gelesen und angeklickt hat, hat wahrscheinlich den Eindruck erhalten, ich wäre ein sehr ernster, humorloser Mensch, der keinen Spaß versteht. Dieser Eindruck ist falsch. Ich habe Humor und lache viel. Humor ist wichtig für die seelische Gesundheit. Nicht nur Humor, auch Eigenhumor hilft aus dem Leiden heraus. Ich hätte mein schweres Leiden nicht überstanden ohne Humor und Eigenhumor. Deshalb wiederhole ich: Humor ist eine gute Medizin. Man darf sich selbst nicht zu ernst und zu wichtig nehmen, sondern muss auch über sich selbst lachen können, um überleben zu können. Mit Menschen, die nicht über sich selbst lachen können, ist nicht gut Kirschen essen. Mit Kirsch ist gut Kirschen essen, denn Kirsch kan auch über sich selbst lachen.
Ich trete in die Fußstapfen meines Opas. Mein Opa war der dickste Bauer im Dorf, ich bin der dickste Schriftsteller im Dorf.
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Erlass des Ortsvorstehers

Unser Samselmeister, Herr Moritz Hemmer, teilte mir kürzlich mit, dass im letzten Jahr nicht alle Junggesellen zum Samseln erschienen waren. Aus diesem Grund gebe ich folgenden Erlass heraus: Wie alle Mitbürgerinnen und -bürger wissen, handelt es sich bei der Maßnahme des Samselns, die in unserem Ort eine lange Tradition hat, um eine äußerst wichtige Angelegenheit, da mittels dieses Vorgangs die sexuellen Triebkräfte unserer Junggesellen gebändigt werden. Das Samseln wird auf die Weise vollzogen, dass jeder Junggeselle einmal im Jahr vom ortsansässigen Samselmeister, zurzeit Herr Moritz Hemmer, auf jeden seiner zwei Hoden jeweils zehn kräftige Schläge mit dem Samselhammer erhält. Da es sich beim Samseln für die Junggesellen um eine schmerzhafte Prozedur handelt, bekommen sie während der Behandlung ein Stück Grubengummi zwischen die Zähne, in das sie sich zur Schmerzbewältigung festbeißen können. Wie erwähnt ist das Samseln für unsere Junggesellen zwar sehr schmerzhaft, ist aber dennoch absolut notwendig, da nur auf diese Art und Weise sexuelle Übergriffe von alleinstehenden Männern verhindert werden können. Hiermit weise ich ausdrücklich darauf hin, dass alle Junggesellen vom 15. bis zum 80. Lebensjahr nach dem Samselgesetz vom 01. April 1111 verpflichtet sind, sich jährlich einmal samseln zu lassen. Zuwiderhandlungen gegen das Samselgesetz werden von diesem Zeitpunkt an mit Entmannung geahndet. Bei der Kastration befestigt unser Samselmeister mit einem Draht von 1,50 m Länge einen „Galoppstein“ am Hodensack der Gesetzesüberschreiter und wirft dann den Stein zum Fenster hinaus. Ich hoffe, dass die Androhung dieser Strafmaßnahme in ausreichender Weise zur Abschreckung dient. Sodann möchte ich noch darauf aufmerksam machen, dass die Samselpraxis sich neuerdings nicht mehr in der Wohnung, sondern im Gartenhaus von Moritz Hemmer befindet. Diese Örtlichkeit ist deshalb zum Praktizieren bestens geeignet, weil sie etwas abseits von der Straße liegt und daher weniger Schallwellen in den Ort gelangen. Außerdem hat unser Samselmeister dort zusätzlich eine aus dem Fond der Samselstiftung finanzierte Musikanlage installiert, die es ihm ermöglicht, die Aufnahmen der Egerländer und Oberkrainer in voller Lautstärke abzuspielen, um eventuell noch zu vernehmende Schmerzensschreie der Samslinge zu übertönen. Der Termin für das diesjährige Samseln ist auf Freitag, den 01. April festgesetzt worden. Alle berufstätigen Junggesellen, die an diesem Tag einen Verdienstausfall geltend machen können, da sie zum Samseln erscheinen und deshalb bei ihrem Arbeitgeber frei nehmen müssen, erhalten nach Paragraph 11 des Samselgesetzes die vollständige Erstattung ihres Verdienstausfalls.
 
Der Ortsvorsteher
Max Streng
 
 
Frisch gesamselt